Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) aufgehoben und somit die ärztliche Beihilfe zu Suizid legalisiert.
Wir als Team des Ambulanten Palliativzentrums Saalekreis nehmen hierzu wie folgt Stellung:
Die palliativmedizinische Haltung umfasst sowohl den Respekt vor dem Wert des Lebens als auch vor der Autonomie eines jeden Menschen. Wir sehen es als unsere wichtigste Aufgabe an, Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen ganzheitlich zu begleiten, Leiden zu lindern und ein menschenwürdiges „Leben bis zuletzt“ zu ermöglichen. Dabei soll das Lebensende weder hinauszögert noch beschleunigt werden. Nach unserer Auffassung widersprechen eine aktive Sterbehilfe bzw. der „ärztlich assistierte Suizid“ dem Kerngedanken der Palliativmedizin.
Wir akzeptieren und respektieren es, wenn sterbenskranke Menschen den Wunsch äußern, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen. Selbstverständlich begleiten daher wir auch diese Patienten palliativmedizinisch – bis zuletzt. Allerdings leisten wir ausdrücklich keine -wie auch immer geartete- Sterbehilfe und geben hierzu weder Ratschläge noch Empfehlungen.